Ihr Kontakt zu Jung Fotografie dem Hildesheimer Fotostudio

 hier einige Infos !


 Unser Studio hat folgende Kernöffnungszeiten:
Mo, Di, Mi  9:30 bis 17:30 Uhr
Do              Ruhetag
Fr               9:30 bis 17:30 Uhr
Sa             10:00 bis 14:00 Uhr
fotografische Termine können nach 
Absprache davon abweichen

Haben Sie Fragen zu unserem Portfolio oder möchten Sie einen persönlichen Termin vereinbaren? Diese Fragen sowie Preisanfragen beantworten wir gerne. Schicken Sie uns einfach 
eine E-Mail an mail@fotografie-jung.de . Bitte ein Zeitfenster angeben, wann wir uns am besten melden können. Gerne können Sie uns auch während der Geschäftszeiten anrufen, damit wir zum Beispiel Ihren Wunschtermin gleich mit unserem Studioplaner abgleichen können. Wenn nur der AB dran geht, da wir gerade fotografieren, bitte eine Nachricht hinterlassen, wir melden uns zeitnah.
Bei uns kann in Bar oder mit den unten stehenden Karten bezahlt werden:

Ingo Jung - Fotograf


Jung Fotografie GmbH

Scheelenstrasse 21

31134 Hildesheim

Tel.: +49 5121 35556

mail@fotografie-jung.de

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Impressum

Jung Fotografie Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Scheelenstrasse 21
31134 Hildesheim



Verantwortlich:
Ingo Jung
Scheelenstrasse 21
31134 Hildesheim

Kontakt:
Eintragung im Handelsregister
vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Ingo Jung
Registergericht: Gerichtsstand Hildesheim
Registernummer: HRB 3432

zuständige Handwerkskammer: Hildesheim-Südniedersachsen
Betriebsnummer: 486476

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ID):
DE 227584632

Steuernummer:
30/21403834

Alle hier dargestellten Fotos dürfen weder ganz noch teilweise ohne vorherige Genehmigung durch uns vervielfältigt und/oder in Informationssystemen gespeichert werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teil 1 / AGB des Fotografen-Handwerks


Allgemeine Geschäftsbedingungen / Fotografen-Handwerk Jung Fotografie GmbH

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die digitalen Dateien verbleiben auch immer beim Fotografen. Eine Herausgabe digitalen Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung, bzw. Kauf derjenigen gemäß der vereinbarten Nutzung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
2.a. Außentermine werden bei Auftrag durch Verbraucher stets per Vorkasse berechnet, erst nach Zahlungseingang auf dem Firmenkonto, gilt der vereinbarte Außentermin als fixiert. Sollte ein Außentermin
aufgrund des Ausfalls des Auftragnehmers nicht zu Stande kommen, wird der bereits überwiesene Betrag
selbstredend zurückerstattet. Bei einem nicht zu Stande kommen durch Gründe, die der Auftraggeber zu
verantworten hat, behält sich der Auftragnehmer vor den kompletten Betrag zu behalten. Auf jeden Fall wird
eine prozentuale Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt, die sich nach dem jeweiligen Stundenvolumen
richtet, dass durch die Belegung nicht neu vergeben werden konnte.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für weitere Schäden, die dem Auftraggeber durch den Ausfall einer Leistung des Auftragnehmers entstehen, wird keine Haftung übernommen, außer es liegt ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für Ausfälle unserer Leistung, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, übernehmen wir keinerlei Haftung, außer  es liegt ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
2 . Der Fotograf verwahrt die digitalen Dateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Dateien nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Durch einen vorherigen Verlust der Dateien haftet der Fotograf nur bei grobem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dem Auftraggeber
stehen nach Erfüllung des Auftrages stets die Optionen zu, die Dateien mit jeweiligen Nutzungsrechten zu erwerben.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Terminreservierungen: Im Regelfall reservieren wir Ihren persönlichen Termin ohne Gebühr (Bewerbungsfotos, Businessfotos, etc.). Falls ein Termin 2x in einem Zeitfenster, das kürzer ist als 24 Std. vor dem Termin, abgesagt wurde, behalten wir uns vor, bei erneuter Buchung eine Reservierungsgebühr zu verlangen. Diese wird bei vereinbarter Terminerfüllung angerechnet, sollte der Termin erneut zu kurzfristig  (kürzer als 24 Std vor dem Termin) abgesagt werden, behalten wir diese Gebühr zu 50% ein.
Sollten Terminbuchungen über unser Online-Buchungssystem (für biometrische Passfotos - Terminland Plattform) mehrfach nicht wahrgenommen werden, behalten wir uns vor, keine weiteren Buchungen zu akzeptieren; außer der Termin wird im voraus bezahlt.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
3. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
5. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Nähere Informationen zum Datenschutz auf www.fotografie-jung.de/Datenschutzerklärung

VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird, soweit dieses im Auftrag verankert wurde, ansonsten ist eine solche Verknüpfung oder Nennung des Fotografne freiwillig.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist, soweit dies bei Auftragserteilung so vereinbart wurde.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
8. Zum Zwecke der Bildsichtungen oder Downloadmöglichkeit von gefertigten Aufträgen nutzt der Auftragnehmer
eine Onlinegalerie des Anbieters Portraitbox. Hierzu erhält der Auftraggeber in unseren Datenschutzrichtlinien
unter www.fotografie-jung.de genauere Informationen.

XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.



Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teil 2 / AGB Bereich Handelsware Fotografenhandwerk


Allgemeine Geschäftsbedingungen / Handelsware Fotografenhandwerk Jung Fotografie GmbH

A. Besonderheiten für den Verkauf
1.Eigentumsvorbehalt
An allen Kaufgegenständen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außerordentlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

2. Verzug / Mahnkosten
Kommt der Käufer in Verzug, berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Für Mahnungen nach Verzugseintritt berechnen wir pauschal Mahnkosten in Höhe von 10,- €, es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach.

3. Verjährung bei Mängeln an gebrauchten Sachen
Ansprüche aus Mängeln bei Kauf gebrauchter Sachen verjähren nach einem Jahr ab Übergabe an den Kunden. Eventuelle Haftungsansprüche für Schäden (C.3) verjähren in der gesetzlichen Frist.

B. Besonderheiten für Fotoarbeiten, Sonderanfertigungen, Bestellungen, Terminierungen 
1. Urheberrecht / Freistellung bei Verletzung
Bei allen uns übertragenen Fotoarbeiten setzen wir das Urheber- und Verfügungsrecht des Auftraggebers voraus. Von sämtlichen Folgen aus etwaigen Verletzungen stellt uns der Auftraggeber frei und übernimmt hierfür die Haftung.
1.a. Online-Bestellungen Fotoaufträge (Smart Picture Creation Software): 
Alle von uns angebotenen Online-Produkte (Bestellmöglichkeit Smart Picture Creation Software) werden nach Kundenspezifikationen   
angefertigt. Für diese, nach Ihren Wünschen angefertigten Produkte, wie z.B. Fotos, Poster, Fotobücher, Kalender, etc. entfällt das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages gemäß § 312 d IV Nr. 1 BGB.

2. Aufbewahrung und Abholung
Die von uns gefertigten Gegenstände sind alsbald nach der Fertigstellung abzuholen. Zur kostenlosen Aufbewahrung sind wir nur 3 Monate verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist oder des schriftlich bekanntgegebenen Abholtermins geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs an den Auftraggeber über. Wir sind berechtigt, die Fotoarbeiten oder die Ware auf Kosten des Auftraggebers an diesen zu versenden, nach den einschlägigen gesetzlichen Bedingungen zu hinterlegen oder auch aufgrund unseres Pfandrechtes zu verwerten oder für die Aufbewahrung eine angemessene Lagergebühr zu berechnen.

3. Verjährung
Ansprüche aus Mängeln bei Fotoarbeiten, Bildveredelungen, etc. ( beweglichen Sachen ) verjähren nach einem Jahr ab Abnahme.

4. Zahlungsmodalitäten
Bei der Bestellung digitaler Fotoarbeiten, Filmentwicklungen, Bildveredelungen & allen individuellen Sonderbestellungen erfolgt die Bezahlung als Vorkasse. Dieses kann Bar oder per EC-Karte erfolgen. Dasselbige gilt für Bilddienstleistungen wie Bildretuschen,
Repros etc und die Buchung fotografischer Außentermine. Selbstredend erfolgt eine Rückerstattung, wenn durch uns verschuldet die versprochene Leistung nicht erfüllt werden kann.

5. Bestellung eines Gutachters
Ist durch uns, bzw. eine Fachwerkstatt kein Mangel an einem zur Garantie-, bzw. Gewährleistungsreparatur eingereichten Gerätes oder Gegenstandes festzustellen, behalten wir uns vor, einen staatlich geprüften Gutachter einzuschalten, um im Streitfall ggf. die einwandfreie Funktion des Gerätes oder Gegenstandes zu bestätigen. Sollte der Gutachter die einwandfreie Funktion bestätigen, behalten wir uns vor, die enstandenen Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben. Sollte seitens des Gutachters eine Fehlfunktion des Gerätes oder Gegenstandes festgestellt werden, tragen wir die enstandenen Kosten.

C. Generell geltende Bestimmungen
1. Termine
Reparatur- und Ausbesserungstermine, die vor einer genauen Untersuchung und Feststellung der Art sowie des Umfangs des zu beseitigenden Schadens in der Werkstatt / Fachlabor genannt werden, sind naturgemäß unverbindlich, soweit nicht eine Schriftliche Terminzusicherung vorliegt. Ein Anspruch wegen Überschreitung dieser schriftlichen Termine kann nur nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens zwei Wochen geltend gemacht werden. Der Auftraggeber kann in diesem Falle von der Bestellung zurücktreten oder Schadensersatz nach Ziffer 3 verlangen. Für Reparaturverzögerungen, die z.B. durch fehlende Ersatzteile begründet sind, haften wir nicht und sind auch nicht verpflichtet ein Ersatzgerät kostenlos bereitzustellen. Dies gilt gleichenfalls für Garantie-, bzw. Gewährleistungsreparaturen.

2. Rechte des Käufers bei Mängeln
In erster Linie gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Herstellers. Bei der Geltendmachung werden wir den Kunden nach besten Kräften unterstützen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 3.

3. Haftung
Wir haften nicht für Schäden, die wir selbst , unser Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlen von uns zugesicherten Eigenschaften. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Druckfehler in unseren Preislisten. Ebenso gilt dies für Bedienungsanleitungen und Produktbeschreibungen der Hersteller, hierfür ist der jeweilige Hersteller dieser Texte und Abbildungen verantwortlich. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wir nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden gehaftet.

4. Datenschutz
Unsere Maßnahmen bzgl. des gesetzlichen Datenschutzes finden Sie auf unsere Internetpräsenz unter
www.fotografie-jung.de/Datenschutzerklärung

Jung Fotografie GmbH, November 2021







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